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PStTG einfach erklärt: Wann musst du beim Online-Verkauf Steuern zahlen?

Vesty-Shop Team··9 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Plattformen wie Vinted, eBay, Kleinanzeigen oder Vesty-Shop deine Verkäufe ans Finanzamt melden – wenn du bestimmte Schwellen überschreitest. Viele Verkäufer:innen haben deshalb Angst, plötzlich vom Finanzamt eine Steuernachzahlung zu bekommen.

Die gute Nachricht: Meldung heißt nicht automatisch Steuern. In diesem Artikel klären wir, was das PStTG genau ist, wann du wirklich Steuern zahlen musst und wie du den Überblick behältst – ohne Steuerberater-Sprech.

Was ist das PStTG?

Direkte Antwort: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet Online-Plattformen seit 2023, bestimmte Verkäuferdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Es ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7.

Das Ziel: Schwarzhandel und unversteuerte Gewinne aus Online-Verkäufen sollen aufgedeckt werden. Vor 2023 konnte das Finanzamt schwer feststellen, ob jemand neben dem Hauptberuf Tausende Euro auf eBay umsetzt. Heute weiß es das, sobald die Meldeschwelle überschritten ist.

Wichtig zu verstehen: Das PStTG ist kein neues Steuerrecht. Es regelt nur, was gemeldet wird. Ob du wirklich Steuern zahlen musst, bestimmt das normale Einkommensteuergesetz (§ 22, § 23 EStG).

Die 30/2.000-Regel einfach erklärt

Direkte Antwort: Plattformen müssen melden, wenn du in einem Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe ODER mehr als 2.000 € Umsatz machst.

Beide Schwellen werden separat geprüft. Es reicht also, wenn du eine von beiden überschreitest.

Szenario Verkäufe Umsatz Wird gemeldet?
Gelegenheits-Aufräumer 12 380 € Nein
Fleißige Verkäuferin 35 1.200 € Ja (Verkäufe)
Single-iPhone-Verkauf 1 800 € Nein
Premium-Möbel-Verkauf 4 2.500 € Ja (Umsatz)
Vielverkäufer 80 3.500 € Ja (beide)

Was wird gemeldet?

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID
  • Bankverbindung
  • Anzahl der Verkäufe + Umsatzsumme pro Quartal
  • Plattform-Gebühren

Was wird nicht gemeldet?

  • Was du verkauft hast (Produktdetails)
  • An wen du verkauft hast
  • Welcher Gewinn/Verlust entstanden ist

Werden meine Verkäufe gemeldet? Der Entscheidungsbaum

Direkte Antwort: Verfolge diese drei Fragen für jedes Kalenderjahr und jede Plattform separat.

  1. Hattest du auf dieser Plattform mehr als 30 Verkäufe in einem Kalenderjahr? → Wenn ja: Gemeldet. Stop. → Wenn nein: weiter zu 2.

  2. Hattest du mehr als 2.000 € Umsatz auf dieser Plattform? → Wenn ja: Gemeldet. Stop. → Wenn nein: weiter zu 3.

  3. Nicht gemeldet.

Wichtig: Die Schwellen gelten pro Plattform. Wer 25 Artikel auf Vinted und 25 auf Kleinanzeigen verkauft, hat insgesamt 50 Verkäufe – wird aber von keiner Plattform gemeldet, weil keine die 30 überschreitet. (Was nicht heißt, dass du nicht trotzdem steuerpflichtig bist – siehe unten.)

Bedeutet Meldung automatisch Steuern?

Direkte Antwort: Nein. Meldung ist nur eine Information ans Finanzamt – ob Steuern fällig werden, hängt von der Art deines Verkaufs ab.

Das ist der größte Mythos rund um das PStTG. Viele Menschen denken: „Wenn ich gemeldet werde, muss ich nachzahlen." Das stimmt nicht.

Drei mögliche Szenarien:

  1. Du verkaufst privat aus deinem Haushalt (gebrauchte Kleidung, alter Laptop, Möbel) – meistens steuerfrei.
  2. Du verkaufst innerhalb der Spekulationsfrist (z. B. Sammelmünzen oder Schmuck unter 1 Jahr Halten) – steuerpflichtig.
  3. Du verkaufst wiederholt mit Gewinnabsicht – gewerbliche Tätigkeit, voll steuerpflichtig.

Wann musst du tatsächlich Steuern zahlen?

Privatverkauf von gebrauchten Sachen

Direkte Antwort: Wenn du Sachen aus deinem Privatbesitz verkaufst, die du selbst genutzt hast, sind die Erlöse in der Regel steuerfrei – egal wie hoch.

Du verkaufst dein altes Sofa für 300 €? Steuerfrei. Du verkaufst 50 alte Klamotten für insgesamt 800 €? Steuerfrei. Du verkaufst ein iPhone, das du seit 2 Jahren nutzt, für 400 €? Steuerfrei.

Die einzige Ausnahme im Privatbereich: das private Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG), auch Spekulationsgeschäft genannt.

Spekulationsgeschäft (§ 23 EStG)

Direkte Antwort: Wenn du Wertgegenstände unter 1 Jahr Haltedauer mit Gewinn verkaufst und der Gesamtgewinn über 1.000 € pro Jahr liegt, sind sie steuerpflichtig.

Klassische Fälle:

  • Du kaufst eine Sammelfigur für 200 €, verkaufst sie 6 Monate später für 500 € → 300 € Gewinn, steuerpflichtig.
  • Du kaufst Schmuck als Geldanlage und verkaufst nach 8 Monaten mit Gewinn → steuerpflichtig.
  • Du sammelst seit Jahren Briefmarken und verkaufst sie nach 5 Jahren mit Gewinn → steuerfrei (Frist überschritten).

Wichtig: Die 1-Jahres-Frist gilt nicht für Gegenstände des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Kleidung, Möbel, Elektronik fallen nicht darunter, auch wenn du sie nach 3 Monaten weiterverkaufst.

Gewerbliche Tätigkeit

Direkte Antwort: Wer regelmäßig mit Gewinnabsicht verkauft, ist gewerblich tätig – unabhängig von Schwellen.

Indizien für gewerbliche Tätigkeit:

  • Du kaufst Waren günstig ein, um sie teurer weiterzuverkaufen.
  • Du betreibst die Verkäufe systematisch (z. B. eigene Logos, Verkaufsmuster).
  • Du erzielst regelmäßig Umsätze (z. B. mehr als 100 Verkäufe im Jahr mit deutlichem Gewinn).

Sobald du gewerblich verkaufst, musst du:

  • Ein Gewerbe anmelden (beim Gewerbeamt deiner Stadt).
  • Eine Steuererklärung mit Anlage G abgeben.
  • Umsatzsteuer prüfen (Kleinunternehmerregelung möglich, wenn Vorjahresumsatz <22.000 € und Folgejahr <50.000 €).

Beispielrechnungen: 3 typische Fälle

Fall 1: Lara, 28, Berlin – aufgeräumter Kleiderschrank

Lara verkauft 60 Klamotten und Schuhe für insgesamt 1.400 € auf Vinted. Alle aus ihrem Eigenbesitz, getragen, jetzt zu klein.

  • PStTG-Meldung? Ja (60 Verkäufe > 30).
  • Steuerpflicht? Nein (Privatverkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs).
  • Was Lara tun sollte: Belege/Screenshots der Verkäufe aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

Fall 2: Tobias, 35, München – Sneaker-Sammler

Tobias kauft limitierte Sneaker und verkauft sie nach 6 Monaten weiter. 2025: 12 Paare, Gewinn 3.500 €.

  • PStTG-Meldung? Wahrscheinlich (Umsatz >2.000 €).
  • Steuerpflicht? Ja, Spekulationsgeschäft (Haltedauer < 1 Jahr, Gesamtgewinn > 1.000 €).
  • Was Tobias tun sollte: Anlage SO zur Steuererklärung ausfüllen, Gewinn versteuern.

Fall 3: Sarah, 42, Hamburg – Vintage-Mode-Wiederverkäuferin

Sarah kauft regelmäßig Vintage-Stücke auf Flohmärkten und verkauft sie auf Vesty-Shop und Vinted. 2025: 250 Verkäufe, 9.500 € Umsatz.

  • PStTG-Meldung? Ja (auf jeder Plattform, wo Schwellen überschritten).
  • Steuerpflicht? Ja, gewerblich. Sarah hätte ein Gewerbe anmelden müssen.
  • Was Sarah tun sollte: Sofort Gewerbe nachträglich anmelden, Steuerberater:in konsultieren, evtl. Selbstanzeige beim Finanzamt.

Was passiert, wenn ich gewerblich werde?

Sobald du klar gewerblich verkaufst, brauchst du:

  1. Gewerbeanmeldung (kostet 15–60 €, dauert 1–2 Wochen).
  2. Steuernummer für Selbstständige (kommt automatisch nach Anmeldung).
  3. Entscheidung Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Bis 22.000 € Vorjahresumsatz keine Umsatzsteuer ausweisen, dafür auch kein Vorsteuer-Abzug.
  4. Buchhaltung führen: Einnahmen + Ausgaben, Belege aufheben (10 Jahre).
  5. Steuererklärung: Anlage G (Gewerbe) + Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Tipp: So führst du eine simple Verkaufsbuchhaltung

Auch als Privatverkäufer:in lohnt sich eine simple Übersicht. Damit hast du im Zweifel Belege für das Finanzamt.

Eine Tabelle (z. B. in Google Sheets oder Excel) mit:

Datum Plattform Artikel Verkaufspreis Plattform-Gebühren Versand Netto
12.03.26 Vinted Adidas Sneaker 35 € 0 € 4,99 € 30,01 €
18.03.26 Vesty-Shop Sony Kopfhörer 45 € 2,25 € 4,99 € 37,76 €

Vesty-Shop bietet allen Verkäufer:innen einen automatischen Verkaufsbericht zum Download – CSV, Excel, mit allen relevanten Daten für die Steuererklärung. So vermeidest du das händische Pflegen.

💡 Vesty-Shop-Tipp: Die Founding-Member-Vorteile (6 Monate 0 % Verkäufergebühr) gelten unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich verkaufst. Wer hauptsächlich aufräumt, profitiert genauso wie Vintage-Wiederverkäufer:innen.

FAQ: Häufige Fragen zum PStTG

Was passiert, wenn ich beim PStTG „durchrutsche"?

Plattformen müssen melden, du nicht. Wenn die Plattform dich gemeldet hat und du keine Steuererklärung abgibst, kann das Finanzamt nachfragen. Bei Privatverkäufen ist das meistens unproblematisch – du erklärst, dass es Eigenbesitz war. Bei gewerblicher Tätigkeit kann es teuer werden (Steuernachzahlung + Zinsen + ggf. Strafzuschlag).

Gilt das PStTG auch für Verkäufe ins Ausland?

Ja. Das PStTG erfasst alle Verkäufe deutscher Steuerpflichtiger – auch grenzüberschreitend.

Werde ich auch bei Verschenken gemeldet?

Nein. Schenkungen oder kostenlose Übergaben fallen nicht unter das PStTG.

Werden meine Daten von der Plattform an das Finanzamt geschickt?

Sie gehen ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das sie dann an das jeweilige Wohnsitz-Finanzamt weiterleitet. Mehr Infos auf bzst.de.

Muss ich aktiv etwas tun, wenn ich gemeldet werde?

Nicht automatisch. Bei einer normalen Steuererklärung gehst du davon aus, dass die Daten beim Finanzamt vorliegen. Bei Privatverkäufen musst du nichts angeben, wenn keine Steuerpflicht besteht. Im Zweifel: Belege bereithalten.

Was zählt als „Gegenstand des täglichen Gebrauchs"?

Kleidung, Schuhe, Möbel, Haushaltsgeräte, Elektronik für den Privatgebrauch. Nicht dazu zählen: Wertanlagen (Schmuck, Münzen, Sammelobjekte), die als Investment gedacht waren.

Hilft mir Vesty-Shop bei der Übersicht?

Ja. In deinem Account findest du eine vollständige Verkaufshistorie inklusive aller Gebühren, Versandkosten und Netto-Erträge – als Excel/CSV exportierbar. Das spart dir die manuelle Buchführung.

Wann muss ich einen Steuerberater einschalten?

Wenn du regelmäßig verkaufst und Umsätze über 5.000 € im Jahr erzielst, lohnt sich eine einmalige Beratung (~150–250 €). Bei Verdacht auf Gewerblichkeit erst recht.

Bereit, transparent zu verkaufen?

Wer auf einer Plattform mit klarer Verkaufsbuchhaltung verkauft, hat im Zweifel nicht nur weniger Stress mit dem Finanzamt – er behält auch besser den Überblick. Bei Vesty-Shop ist die Verkaufshistorie inklusive Steuerübersicht von Anfang an mit dabei.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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