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Vinted Käuferschutz-Urteil: Was das Berliner Urteil für dich bedeutet

Vesty-Shop Team··8 Min. Lesezeit

Am 2. Dezember 2025 hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass Vinteds automatisch aktivierter „Käuferschutz" – die Pauschale aus 0,70 € plus 5 % des Artikelpreises – so nicht zulässig ist (Az. 5 U 87/22). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es ist eines der wichtigsten Verbraucherurteile des Jahres im Online-Handel.

Wenn du regelmäßig auf Vinted kaufst oder verkaufst, lohnt es sich, jetzt genau hinzuschauen. Wir erklären, was das Gericht entschieden hat, was sich für dich ändert – und was du tun kannst, wenn du gezahlte Gebühren zurückfordern willst.

Was ist passiert? Der Fall in 90 Sekunden

Direkte Antwort: Vinted hat seit 2023 bei jedem Kauf automatisch eine Käuferschutzgebühr aufgeschlagen. Käufer:innen mussten aktiv abwählen, um sie loszuwerden. Genau dieses Voreinstellungsmodell hat das Kammergericht Berlin gekippt.

Vinted hatte sich darauf berufen, dass der Käuferschutz eine „freiwillige Zusatzleistung" sei. Die Verbraucherzentralen sahen das anders: Wer für eine Leistung zahlen soll, muss sie aktiv und bewusst auswählen können. Genau das verlangt § 312a Absatz 3 BGB, eine Norm, die seit 2014 sogenannte „Kostenfallen" im Online-Handel verbietet.

Das Berliner Urteil bestätigt diese Linie und ergänzt: Selbst wenn der Käuferschutz technisch abwählbar ist, reicht das nicht. Die Voreinstellung ist das Problem.

💡 Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vinted kann beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision einlegen. Bis ein BGH-Urteil vorliegt – das kann 1–2 Jahre dauern – ändert sich rein praktisch erst einmal wenig.

Was hat das Gericht genau entschieden?

Das Kammergericht Berlin (Az. 5 U 87/22) hat drei zentrale Punkte klargestellt:

1. Voreingestellte Zahlungspflichten sind unzulässig. Wer eine Plattform nutzt, muss aktiv zustimmen, wenn er für eine Zusatzleistung zahlt. Eine vorausgewählte Checkbox – egal wie deutlich sie sichtbar ist – reicht nicht.

2. Die Bezeichnung „Käuferschutz" ist irreführend. Das Gericht hat festgestellt, dass der Begriff den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Pflichtversicherung oder eine gesetzlich verankerte Schutzfunktion. Tatsächlich ist es eine rein vertragliche Leistung von Vinted, die zudem viele Ausschlüsse hat.

3. Die Gebührenstruktur ist intransparent. 0,70 € plus 5 % vom Kaufpreis – ohne klare Auflistung, was genau diese Gebühr abdeckt – verstößt gegen das Transparenzgebot im Verbraucherrecht (§ 307 BGB, Klauselkontrolle).

Wer den vollständigen Urteilstext lesen will, findet ihn auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bundesverband unter den aktuellen Klagen gegen Online-Plattformen.

Was hat sich für dich konkret geändert?

Direkte Antwort: Praktisch noch nichts. Vinted hat sein Modell zum Stand Mai 2026 noch nicht angepasst. Die Käuferschutzgebühr wird weiterhin automatisch aufgeschlagen.

Das ist juristisch nicht ungewöhnlich. Plattformen warten bei nicht-rechtskräftigen Urteilen oft die Revision ab, bevor sie ihr Geschäftsmodell anpassen. Vinted hat öffentlich angekündigt, den Fall „weiter prüfen" zu wollen – ein klassisches Indiz dafür, dass eine BGH-Revision wahrscheinlich ist.

Was du trotzdem schon jetzt tun kannst:

  • Bei jedem Kauf prüfen, ob du den Käuferschutz wirklich willst. Bei Artikeln über 50 € kann er sinnvoll sein. Bei einem 8-€-T-Shirt zahlst du am Ende fast 10 % Aufpreis nur für die Versicherung.
  • Alle Kaufbelege sammeln. Falls das Urteil rechtskräftig wird und Rückforderungen möglich werden, brauchst du sie.
  • Nicht die Plattform wechseln „aus Trotz" – sondern aus Vernunft. Es gibt mittlerweile Alternativen, die den Käuferschutz von Anfang an optional anbieten (Vinted-Alternativen im Vergleich).

Kann ich gezahlte Käuferschutz-Gebühren zurückfordern?

Direkte Antwort: Rechtlich ist es möglich, praktisch aber kompliziert. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, hat keine Plattform die Pflicht, Geld zurückzuzahlen.

Trotzdem haben sich die Verbraucherzentralen positioniert: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten alle Käuferschutz-Zahlungen seit 2023 rückforderbar sein. Das wären schätzungsweise mehrere hundert Millionen Euro.

So gehst du am besten vor:

  1. Belege sichern. Alle Käufe seit 2023, bei denen du Käuferschutz gezahlt hast. Vinted speichert die Daten in deinem Profil unter „Bestellungen".
  2. Summe ausrechnen. Bei Vielkäufer:innen kommt schnell eine dreistellige Summe zusammen.
  3. Auf das BGH-Urteil warten. Ohne Rechtskraft ist eine Klage zwar möglich, aber riskant (Prozesskosten, ungewisser Ausgang).
  4. Die Verbraucherzentrale beobachten. Wenn es rechtskräftig wird, gibt es voraussichtlich eine Musterklage oder Sammelklage – das ist der einfachste Weg für Einzelpersonen.

💡 Tipp: Wenn du dir unsicher bist, ob es sich rechtlich lohnt, kannst du dich für 30–50 € bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Die Adressen findest du unter verbraucherzentrale.de.

Wann tritt das Urteil in Kraft?

Direkte Antwort: Frühestens, wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat – vermutlich Ende 2026 oder 2027.

Vinted hat 30 Tage Zeit, Revision einzulegen. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass das Unternehmen diese Frist nutzt. Der BGH-Verfahrensweg dauert in vergleichbaren Fällen 12–24 Monate.

Bis dahin gilt: Die Käuferschutzgebühr ist legal in dem Sinn, dass sie noch erhoben werden darf. Das bedeutet aber nicht, dass sie fair oder verbraucherfreundlich ist. Die Diskussion in der Branche hat das Urteil bereits jetzt verändert.

Was bedeutet das für andere Plattformen?

Direkte Antwort: Das Urteil hat Signalwirkung. Auch eBay, Etsy, Depop und andere prüfen gerade ihre Voreinstellungen für kostenpflichtige Zusatzleistungen.

Die juristische Logik des Berliner Urteils ist auf andere Modelle übertragbar. Überall dort, wo eine Plattform automatisch eine Gebühr aufschlägt, die der Nutzer aktiv abwählen muss, droht ein ähnlicher Streitfall.

Konkrete Auswirkungen, die wir bereits sehen:

  • eBay hat im Januar 2026 die „eBay-Garantie" sichtbarer und transparenter gestaltet – inklusive klarem Hinweis, was sie kostet und was nicht.
  • Etsy wirbt seit Februar verstärkt damit, dass „keine versteckten Gebühren" anfallen.
  • Kleinanzeigen.de hat in Statements bestätigt, dass „Sicher Bezahlen" weiterhin freiwillig bleibt.

Plattformen, die ihren Käuferschutz von Anfang an optional angeboten haben, sind durch das Urteil im Vorteil – sie müssen nichts ändern.

Was Verbraucherschützer:innen jetzt fordern

Der vzbv hat in seiner Pressemitteilung zum Urteil drei konkrete Forderungen formuliert, die weit über Vinted hinausgehen:

  1. Opt-in als Standard. Jede kostenpflichtige Zusatzleistung muss aktiv ausgewählt werden – keine vorausgewählten Häkchen, keine grauen „Default-On"-Buttons.
  2. Klare Kostenangabe. Die Höhe der Gebühr muss vor Vertragsabschluss in absoluten Zahlen erscheinen, nicht erst im Warenkorb-Schritt 4.
  3. Trennung von Plattformgebühr und Versicherung. Wenn eine Plattform eine Versicherungsleistung verkauft, muss sie das auch klar so benennen – inklusive Versicherer und Versicherungsbedingungen.

Diese Forderungen sind kein Wunschzettel, sondern entsprechen geltendem EU-Recht (Verbraucherrechte-Richtlinie, Digital Services Act). Das Urteil aus Berlin ist also weniger eine juristische Sensation als die konsequente Anwendung bestehender Regeln auf einen großen Marktplatz.

Wie macht Vesty-Shop es besser?

Wir haben Vesty-Shop bewusst so aufgebaut, dass der Käuferschutz nie aufgezwungen wird. Bei jedem Kauf entscheidest du selbst:

  • Ohne Käuferschutz: 0 € Aufpreis, schneller Direktkauf. Sinnvoll bei niedrigen Beträgen, vertrauenswürdigen Verkäufer:innen oder lokaler Übergabe.
  • Mit Käuferschutz: Transparente, fixe Pauschale (1,5 % + 0,50 €). Sinnvoll bei hohen Beträgen oder neuen Verkäufer:innen.

Es gibt keine Voreinstellung, keine versteckten Häkchen, keine „Default-On"-Tricks. Das ist nicht nur juristisch sauber – es ist auch das, was wir uns selbst als Käufer:innen wünschen.

💡 Vesty-Shop-Tipp: Als Founding Member (die ersten 1.000 Verkäufer:innen) bekommst du außerdem 6 Monate 0 % Verkäufergebühren – egal, ob deine Käufer:innen den Schutz wählen oder nicht.

FAQ: Häufige Fragen zum Vinted-Urteil

Ist Vinted nach dem Urteil noch sicher zu nutzen?

Ja. Die Plattform funktioniert weiterhin wie bisher, dein Käuferschutz greift bei Bestellungen wie zuvor. Das Urteil ändert nichts an der Funktionsweise – nur an der Frage, ob die automatische Aktivierung rechtlich zulässig ist.

Bekomme ich automatisch Geld zurück, wenn das Urteil rechtskräftig wird?

Nein. Du musst aktiv werden. Vinted wäre rechtlich nicht verpflichtet, von sich aus alle Kund:innen zu kontaktieren. Wahrscheinlich wird es aber Musterklagen oder Sammelklagen über die Verbraucherzentralen geben.

Wie viel Käuferschutz habe ich bisher gezahlt?

Du findest das in deinem Vinted-Profil unter „Bestellungen". Klicke jeden Kauf an – die Gebühr ist separat ausgewiesen. Bei 50 Käufen mit durchschnittlich 15 € Warenwert sind das ca. 50 × (0,70 € + 0,75 €) = 72,50 €.

Lohnt sich der Käuferschutz überhaupt?

Bei Beträgen unter 20 € meistens nicht – die Gebühr ist im Verhältnis zu hoch, und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens ist gering. Bei höheren Beträgen (ab 50 €) oder wenn du den Verkäufer nicht kennst, kann er sinnvoll sein.

Was ist mit dem PStTG und dem Urteil?

Beides sind unterschiedliche Themen. Das PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) regelt, dass Plattformen Verkäufe ans Finanzamt melden müssen. Mehr dazu in unserem PStTG-Ratgeber. Das Urteil betrifft nur die Käuferschutz-Gebühr.

Bin ich als Verkäufer:in von dem Urteil betroffen?

Direkt nicht. Die Käuferschutzgebühr zahlt der Käufer, nicht der Verkäufer. Indirekt schon: Wenn Käufer:innen die Gebühr abwählen, sinkt der Schutz – und damit auch das Vertrauen in die Plattform. Viele Verkäufer:innen wechseln aktuell zu Plattformen mit transparenteren Modellen.

Soll ich Vinted jetzt verlassen?

Das hängt von deinem Verkaufsverhalten ab. Wer Mode verkauft und auf die große Reichweite angewiesen ist, hat aktuell wenig echte Alternativen. Wer aber vielfältig verkauft (Mode + Elektronik + Möbel) oder Wert auf faire Bedingungen legt, findet bei Vesty-Shop und anderen Plattformen bessere Konditionen.

Kann ich Vinted jetzt verklagen?

Theoretisch ja, praktisch nicht zu empfehlen, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Warte auf das BGH-Urteil oder eine koordinierte Sammelklage über die Verbraucherzentralen.

Bereit für eine fairere Plattform?

Wer das Urteil zum Anlass nimmt, sich nach Alternativen umzusehen, ist nicht allein. In den Wochen nach der Entscheidung haben sich auf Vesty-Shop überdurchschnittlich viele neue Verkäufer:innen registriert.

Wir bieten dir, was Verbraucherschutz-Verbände schon lange fordern: echte Wahlfreiheit, transparente Gebühren, kein Default-On. Optionaler Käuferschutz, multi-kategorial (Mode, Elektronik, Möbel und mehr), aus Düsseldorf für ganz Deutschland.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Fall wende dich an eine Verbraucherzentrale oder eine:n Anwält:in.

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