Verkaufen und Steuern: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Fassung 2026-09-13
Kurz gesagt
Vesty ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Verkäufer:innen einmal im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), mit dem Deutschland die EU-Richtlinie DAC7 umgesetzt hat.
Eine Meldung bedeutet nicht, dass du Steuern zahlen musst. Sie sagt nichts darüber aus, ob dein Verkauf steuerpflichtig ist. Wer den eigenen Kleiderschrank ausmistet, verkauft in aller Regel steuerfrei. Die Meldung ist eine Informationspflicht der Plattform, keine Steuerfestsetzung.
Wen betrifft es?
Gemeldet wird, wer in einem Kalenderjahr eine der beiden Grenzen überschreitet:
- mehr als 30 Verkäufe, oder
- mehr als 2000,00 € Gesamtvergütung.
Wer unter beiden Grenzen bleibt, wird nicht gemeldet (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Maßgeblich ist das Kalenderjahr.
Gezählt werden abgeschlossene Verkäufe — also Verkäufe, bei denen die Ware angekommen ist und das Geld an dich freigegeben wurde. Eingestellte Anzeigen zählen nicht. Stornierte Bestellungen, Rückerstattungen und erfolgreiche Käuferschutz-Fälle werden wieder abgezogen.
Welche Daten brauchen wir?
Damit wir eine Meldung korrekt abgeben können, müssen wir laut § 14 PStTG diese Angaben erheben und auf Plausibilität prüfen (§ 18 PStTG):
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Steuerliche Identifikationsnummer (11 Ziffern)
- Kennung des Finanzkontos, auf das wir auszahlen
Deine Steuer-Identifikationsnummer findest du auf deinem Einkommensteuerbescheid, auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder in dem Brief, den das BZSt nach deiner Geburt bzw. beim ersten Wohnsitz in Deutschland verschickt hat. Sie ist nicht dieselbe Nummer wie deine Steuernummer beim Finanzamt.
Was passiert mit den Daten?
Deine Steuer-Identifikationsnummer und dein Geburtsdatum werden verschlüsselt gespeichert, getrennt von allen anderen Daten. Jeder Zugriff darauf wird protokolliert. Sie erscheinen nicht in Logdateien, nicht in der Fehlerauswertung und nicht in Auswertungen. Im Verwaltungsbereich sind sie standardmäßig unkenntlich gemacht.
Wir übermitteln die Daten ausschließlich an das BZSt, ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Meldung, und wir löschen sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Nach einer Meldung informieren wir dich darüber, dass gemeldet wurde und welche Daten übermittelt wurden (§ 22 PStTG).
Was passiert, wenn ich die Daten nicht angebe?
Wir fragen zuerst freundlich und mehrfach nach. Bleiben die Angaben aus, obwohl eine Grenze überschritten ist, dürfen wir nach § 13 und § 14 PStTG zunächst das Einstellen neuer Anzeigen aussetzen.
Ausdrücklich nicht betroffen sind davon:
- bereits aufgegebene Bestellungen,
- Sendungen, die unterwegs sind,
- Auszahlungen für bereits abgeschlossene Verkäufe,
- alles, was deine Käufe betrifft.
Wer etwas bei dir gekauft hat, bekommt seine Ware — daran ändert eine offene Meldepflicht nichts.
Bleiben die Angaben dauerhaft aus, sieht § 20 PStTG weitergehende Maßnahmen vor. Wir setzen dann zunächst nur künftige Auszahlungen aus; das Geld bleibt dir gutgeschrieben und wird ausgezahlt, sobald die Angaben vorliegen.
Sobald deine Daten vollständig sind, wird alles automatisch wieder freigeschaltet.
Wann wird gemeldet?
Die Meldung für ein Kalenderjahr erfolgt bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Wir beraten nicht steuerlich
Dieser Text erklärt, was wir als Plattform tun müssen. Er ist keine Steuerberatung. Ob und wie deine Verkäufe steuerlich zu behandeln sind, kann nur dein Finanzamt oder eine Steuerberatung beantworten.
Fragen zur Meldung selbst: support@vesty-shop.com